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Hinweisgebersystem

Die SWE Gruppe hat entsprechend der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes eine interne Meldestelle für die vertrauliche, auch anonyme, Entgegennahme von Hinweisen zu Rechtsverstößen im Zusammenhang mit dem Handeln der Unternehmen der SWE Gruppe eingerichtet. Für die Entgegennahme entsprechender Hinweise und Meldungen stehen insbesondere die von der SWE Gruppe bestellten externen Vertrauensanwälte aus Berlin zur Verfügung.

So erreichen Sie unsere Vertrauensanwälte:
Dr. Rainer Frank, Sophia Hoffmeister
Telefon: 030 31 86 85 918
Mail: vertrauensanwalt-swe-erfurt@fs-pp.de

Die Vertrauensanwälte der SWE Gruppe im Internet:
https://fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/de/schwerpunkte/ombudsmann-vertrauensanwalt/ombudsmann-vertrauensanwalt-unternehmen-organisationen/stadtwerke-erfurt-gruppe

Meldesystem zur Abgabe von anonymen Hinweisen (BKMS):
https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=6FSPP16&language=ger

Die Vertrauensanwälte sind für die Beschäftigten aller Unternehmen der SWE Gruppe, ihre Geschäftspartner und sonstige Dritte bestellt, die auf vertraulichem Wege Hinweise auf Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze der SWE Gruppe, insbesondere auf Korruption, Fraud, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können. Dazu können Hinweise auf Schwarzarbeit oder Geldwäsche ebenso gehören wie auf die Verletzung von Vorschriften des Umwelt-, Arbeits-, oder Daten- und Informationsschutzes. Die Vertrauensanwälte sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte, Geschäftspartner oder Kunden. 

Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.