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Abkochgebot für Trinkwasser im Erfurter Ortsteil Tiefthal aufgehoben

Die Tiefthaler können ihr Trinkwasser mit sofortiger Wirkung wieder uneingeschränkt nutzen. Für den Erfurter Ortsteil Tiefthal galt seit dem 16. August 2024 ein Abkochgebot für die Verwendung des Trinkwassers. Grund dafür waren mehrere Proben am Hochbehälter Tiefthal, in denen bei routinemäßigen Untersuchungen coliforme Bakterien und Enterokokken festgestellt wurden. 

Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für den Ortsteil Tiefthal verhängt. Die ThüWa ThüringenWasser GmbH hat in den letzten Tagen verschiedene technische Maßnahmen ergriffen, die Chlorung wurde erhöht und Bereiche gespült. Dadurch konnten die festgestellten Belastungen behoben werden.

Nach sorgfältigen Untersuchungen und Analysen an mehreren Entnahmestellen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers mehr festgestellt worden. Das Gesundheitsamt hat daher die Nutzung des Trinkwassers freigegeben. Die positive Nachricht finden die Tiefthaler Bürger heute in ihren Briefkästen und als Aushanginformation im Ort.
Die eingeleiteten Desinfektionsmaßnahmen werden weiterhin zur Vorbeugung in den nächsten Tagen durchgeführt. Das kann dazu führen, dass das Trinkwasser im Geschmack und im Geruch verändert wahrgenommen wird. Das Trinkwasser kann wieder wie gewohnt verwendet werden.

Die detaillierte Begründung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über das Abkochgebot für den Ortsteil Tiefthal finden Sie hier:


Pressemeldung Gesundheitsamt vom 22.08.2024
Trinkwasser im Ortsteil Tiefthal muss nicht mehr abgekocht werden
 
Das Gesundheitsamt Erfurt hebt das Abkochgebot für den Ortsteil Tiefthal mit sofortiger Wirkung auf. Das Trinkwasser kann ab sofort ohne weitere Einschränkungen genutzt werden.
 
Die mehrtägigen Untersuchungen an verschiedenen Entnahmestellen weisen keine mikrobiologischen Beeinträchtigungen des Trinkwassers auf. Die eingeleiteten Desinfektionsmaßnahmen werden weiterhin zur Vorbeugung in den nächsten Tagen durchgeführt. Das kann dazu führen, dass das Trinkwasser im Geschmack und im Geruch verändert wahrgenommen wird. 
 
Die detaillierte Begründung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über das Abkochgebot für den Ortsteil Tiefthal finden Sie hier:
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/allgemeinverfuegungen/148603.html

Pressemeldung Gesundheitsamt vom 19.08.24

Abkochgebot für Trinkwasser im Erfurter Ortsteil Tiefthal bleibt bestehen
Das Abkochgebot bleibt bis auf Widerruf bestehen. Die eingeleiteten Desinfektionsmaßnahmen müssen erst ihre Wirkung entfalten. Das Trinkwasser wird täglich an mehreren Stellen beprobt und danach aufwändig im Labor getestet. Für eine Aufhebung des Abkochgebots müssen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen alle Trinkwasserproben ohne Beanstandung sein.
Sobald dies der Fall ist, werden sowohl die Anwohner als auch die Presse direkt informiert und das Abkochgebot aufgehoben.
 
Weitere Informationen:
https://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/pm/2024/148539.html
 
Allgemeinverfügung:
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/allgemeinverfuegungen/148538.html

Pressemeldung Gesundheitsamt vom 16.08.24

In mehreren Proben wurden leichte bakterielle Verunreinigungen gefunden
 
Das Erfurter Gesundheitsamt hat heute Mittag ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Ortsteil Tiefthal erlassen. Grund dafür sind mehrere Proben, in denen zwei verschiedene Bakterienarten entdeckt wurden. Betroffen von der Verunreinigung ist der Hochbehälter Tiefthal. Dieser versorgt den Ortsteil mit seinen rund 1.100 Einwohnern.
 
Im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen des Trinkwassers im Versorgungsgebiet, das durch den Hochbehälter Tiefthal gespeist wird, wurden coliforme Bakterien und Enterokokken festgestellt. Diese Bakterien sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für den Ortsteil Tiefthal verhängt.
Warum sind die nachgewiesenen Keime problematisch?
Enterokokken sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen. Sie können jedoch auch im Trinkwasser auftreten, insbesondere wenn dieses durch Abwässer oder andere Verunreinigungen belastet wurde. Diese Keime sind ein Indikator für eine mögliche fäkale Verunreinigung des Wassers, was bedeutet, dass es auch zu einer Kontamination mit anderen, möglicherweise krankheitserregenden Mikroorganismen gekommen sein könnte.
Obwohl Enterokokken in kleinen Mengen oft keine unmittelbare Gefahr darstellen, können sie bei empfindlichen Personen, wie Kleinkindern, älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Infektionen auslösen. Diese betreffen meist den Magen-Darm-Trakt und können Symptome wie Durchfall, Bauchschmerzen oder Fieber verursachen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
 
Dem Gesundheitsamt liegen aktuell keine entsprechenden Erkrankungsmeldungen vor. Es handelt sich daher um eine prophylaktische Schutzmaßnahme.
Der Wasserversorger hatte sofort nach dem Bekanntwerden der Verunreinigung Maßnahmen ergriffen, so wurde im Hochbehälter eine zusätzliche Desinfektionsanlage installiert.
 
Nach den Ursachen für die aktuelle Verunreinigung wird zurzeit geforscht. Die ThüWa ThüringenWasser GmbH nimmt täglich Proben, sobald diese an drei hintereinander folgenden Tagen ohne Befund sind, kann das Abkochverbot aufgebhoben werden.  
Was bedeutet ein Abkochgebot?
Das Abkochgebot bedeutet, dass das Trinkwasser vor der Verwendung unbedingt abgekocht werden muss. Dies gilt insbesondere für das Wasser, das Sie zum Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen und Getränken oder zum Reinigen von Gegenständen verwenden, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen (z.B. Besteck oder Geschirr). Durch das Abkochen werden mögliche Keime im Wasser abgetötet und es wird sicher für den Verzehr.
So kochen Sie das Wasser richtig ab:
Bringen Sie das Wasser einmalig sprudelnd zum Kochen, idealerweise mit einem Wasserkocher.Lassen Sie es mindestens 3 Minuten kochen.Lassen Sie das Wasser danach langsam abkühlen
Bitte beachten Sie folgende Anweisungen:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.Verwenden Sie abgekochtes Wasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, für die Mundhygiene (Zähneputzen) und zum Reinigen von offenen Wunden.
Für andere Zwecke wie Duschen, Toilettenspülung und das Befüllen von Aquarien oder Fischteichen können Sie das Leitungswasser ohne Einschränkungen nutzen. Beachten Sie jedoch, dass durch das Abkochen eventuell Veränderungen im Geschmack und Geruch auftreten können. Diese können auch in den Desinfektionsmaßnahmen des Wasserversorgers begründet sein und sind unbedenklich.
 
Die zugehörige Allgemeinverfügung finden Sie zeitnah unter www.erfurt.de/ef148538.